Unsere führer-schein klassen
Du hast Interesse an einem Führerschein für einen PKW, Motorrad oder LKW? Dann bist du bei uns genau richtig. Jetzt anmelden!
Klasse B
Klasse B, BE, B96, B196
Mindestalter
- Klasse B, BE, B96
a) 18 Jahre
b) 17 Jahre (1 Jahr begleitetes Fahren, Berufsausbildung) - Klasse B196
25 Jahre
Bemerkungen
- Klasse B
Unter 18 Jahren nur Fahrten im Inland oder nur Fahrten im Rahmen der BErufsausbildung - Klasse B196
Eingetragene Schlüsselzahl gilt nur innerhalb Deutschlands (kein Aufstieg –>A2, A) - Klasse BE
Erwerb durch praktische Prüfung
Eingeschlossen
- Klasse B, BE
AM, L sowie im Inland dreirädrige Kraftfahrzeuge (z.B. Trikes, ab 21 Jahren auch mit mehr als 15 kW)
Fahrzeugarten
- Klasse B
– Kraftfahrzeuge bis 3500kg
– Fahrer UND bis 8 Personen
– auch mit Anhänger bis 750kg
mehr als 750kg, sofern Kombination max. 3500kg - Klasse B96
– Fahrzeugkombinationen aus einem Fahrzeug der Klasse B
– mit Anhänger mehr als 750kg, sofern Kombination max. 4250kg - Klasse B196
Krafträder (auch mit Beiwagen)
– bis 125cm³
– bis 11 kW (Verhältnis/Leistung/Gewicht bis 0,1 kW/kg) - Klasse BE
– Fahrzeugkombinationen aus einem Fahrzeug der Kalsse B
– mit (Sattel-) Anhänger bis 3500kg
Krafträder
AM, A1, A2, A
Mindestalter
- Klasse AM
16 Jahre
15 Jahre mit Schlüsselzahl 195 - Klasse A1
16 Jahre - Klasse A2
18 Jahre - Klasse A
– 24 Jahre (Direktzugang)
– 21 Jahre (dreirädrige Kraftfahrzeuge mehr als 15 kW)
– 20 Jahre (Krafträder bei mindestens zwei Jahren Vorbesitz A2)
Fahrzeugarten
- Klasse AM
– leichte zweirädrige Krafträder (bis 45km/h / 50cm³ (Verbrennungsmotor) / 4KW (Elektromotor)),
– dreirädrige Kleinkrafträder (EU-Klasse L2e, bis 270 kg), leichte
– vierrädrige Kraftfahrzeuge (EU-Klasse L6e, bis 425 kg ), 4KW(L6e, -A) bzw. 6KW (L6e-B)bis 45km/h) - Klasse A1 Krafträder (auch mit Beiwagen), dreirädrige Kraftfahrzeuge (symmetrisch angeordnete Räder)
- Klasse A2: Krafträder (auch mit Beiwagen)
- Klasse A: Krafträder (mehr als 45km/h)
Eingeschlossen
- Klasse A1: AM
- Klasse A2: AM, A1
- Klasse A: AM/A1/A2
Bemerkungen
- Klasse AM
Bis zur Vollendung des 16. lebensjahres nur im Inland - Klasse A2
Nach zwei Jahren Vorbesitz Klasse A1 Aufstieg durch praktische Prüfung - Klasse A
Nach zwei Jahren Vorbesitz Klasse A2 Aufstieg durch praktische Prüfung
Klasse C1 und C
C1, C1E, C, CE
Mindestalter
- C1/C1E
18 Jahre - C/CE
– 21 Jahre
– 18 Jahre nach Erwerb Grundqualifikation BKF/ bei Berufsausbildung
Fahrzeugarten
- C1
– Kraftfahrzeuge (nicht Klasse A1, A2, A, D1 und D)
– mehr als 3500 kg bis 7500 kg
– Fahrer UND bis 8 Personen
– auch mit Anhänger bis 750 kg - C1E
– Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug
1. der Klasse C1 mit (Sattel-)Anhänger
– mehr als 750 kg, sofern Kombination max. 12000 kg
2. der Klasse B mit (Sattel-)Anhänger
– mehr als 3500 kg, sofern Kombination max. 12000 kg - C
– Kraftfahrzeuge (nicht Klasse A1, A2, A, D1 und D)
– mehr als 3500 kg
– Fahrer UND 8 Personen
auch mit Anhänger bis 750 kg - CE
– Fahrezugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C
– mit (Sattel-)Anhänger mehr als 750 kg
Eingeschlossen
- C1
siehe B - C1E
BE, D1E wenn D1 vorhanden - C
C1 - CE
C1E, BE, T, DE wenn D vorhanden
Bemerkungen
- Unter 21 Jahren, vor Erwerb der Qualifikationen oder vor Ende der Ausbildung nur Fahrten im Inland und im Rahmen der Berufsausbildung
Klasse D1 und D
D1, D1E, D, DE
Mindestalter
- D1/D1E
21 Jahre, 18 Jahre bei Berufsausbildung - D/DE
– 24 Jahre
– 23 Jahre, nach Erwerb Beschleunigte Grundqualifikationen BKF
– 21 Jahre, nach Erwerb Grundqualifikation BKF, Beschleunigte Grundqualifikationen BKF (Linineverkehr bis 50km)
– 20 Jahre bei Berufsausbildung
– 18 Jahre bei Berufsausbildung (Linienverkehr bis 50 km oder Fahrten ohne Fahrgäste
Fahrzeugarten
- D1
– Kraftfahrzeuge (nicht Klasse A1, A2, A) Fahrer UND bis 16 Personen, bis 8m Gesamtlänge
– auch mit Anhänger bis 750 kg - D1E
– Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1
– mit Anhänger mehr als 750 kg - D
– Kraftfahrzeuge (nicht Klasse A1, A2, A)
– Fahrer UND mehr als 8 Personen
– mehr als 8m Gesamtlänge
– auch mit Anhänger bis 750 kg - DE
– Fahrzeugkombination aus einem Zugafhrzeug der Klasse D
– mit Anhänger mehr als 750 kg
Eingeschlossen
- D1
siehe B - D1E
BE - D
D1 - DE
D1E/BE
Bemerkungen
- D1/D1E
Unter 21 Jahren oder vor Ende der Ausbildung nur Fahrten im Inlad und im Rahmen der Berufsausbildung - D/DE
Unter 24 Jahren, vor Erwerb der qualifikation oder vor Ende der Ausbildung nur Fahrten im Inland und im Rahmen der Berufsausbildung
Zugmaschinen
L, T
Mindestalter
- L/T
16 Jahre
Fahrzeugarten
- L
– Zugmaschinen, für land- oder forstwirtschaftliche (lof) Zwecke
– bis 40km/h
-mit Anhängern bis 25km/h
– Selbstfahrende Arbeitsmaschienen
– selbstfahrende Futtermischwagen
– Stapler und andere Fahrzeuge, jeweils
– bis 25km/h
– auch mit Anhängern - T
– Zugmaschinen, für land -oder fortswirtschaftliche (lof) Zwecke bestimmt und eigesetzt
– bis 60km/h
– auch mit Anhängern
Eingeschlossen
- T
AM, L
Bemerkungen
Zugmaschinen über 40km/h erst ab 18 Jahren
Unsere Führerscheinklassen
Du hast Interesse an einem Führerschein für einen PKW, Motorrad oder LKW? Dann bist du bei uns genau richtig. Jetzt anmelden und vorankommen?
Klasse B
Klasse B, BE, B96, B196
Mindestalter
- Klasse B, BE, B96
a) 18 Jahre
b) 17 Jahre (1 Jahr begleitetes Fahren, Berufsausbildung) - Klasse B196
25 Jahre
Bemerkungen
- Klasse B
Unter 18 Jahren nur Fahrten im Inland oder nur Fahrten im Rahmen der BErufsausbildung - Klasse B196
Eingetragene Schlüsselzahl gilt nur innerhalb Deutschlands (kein Aufstieg –>A2, A) - Klasse BE
Erwerb durch praktische Prüfung
Eingeschlossen
- Klasse B, BE
AM, L sowie im Inland dreirädrige Kraftfahrzeuge (z.B. Trikes, ab 21 Jahren auch mit mehr als 15 kW)
Fahrzeugarten
- Klasse B
– Kraftfahrzeuge bis 3500kg
– Fahrer UND bis 8 Personen
– auch mit Anhänger bis 750kg
mehr als 750kg, sofern Kombination max. 3500kg - Klasse B96
– Fahrzeugkombinationen aus einem Fahrzeug der Klasse B
– mit Anhänger mehr als 750kg, sofern Kombination max. 4250kg - Klasse B196
Krafträder (auch mit Beiwagen)
– bis 125cm³
– bis 11 kW (Verhältnis/Leistung/Gewicht bis 0,1 kW/kg) - Klasse BE
– Fahrzeugkombinationen aus einem Fahrzeug der Kalsse B
– mit (Sattel-) Anhänger bis 3500kg
Mindestalter
- Klasse AM
16 Jahre
15 Jahre mit Schlüsselzahl 195 - Klasse A1
16 Jahre - Klasse A2
18 Jahre - Klasse A
– 24 Jahre (Direktzugang)
– 21 Jahre (dreirädrige Kraftfahrzeuge mehr als 15 kW)
– 20 Jahre (Krafträder bei mindestens zwei Jahren Vorbesitz A2)
Fahrzeugarten
- Klasse AM
– leichte zweirädrige Krafträder (bis 45km/h / 50cm³ (Verbrennungsmotor) / 4KW (Elektromotor)),
– dreirädrige Kleinkrafträder (EU-Klasse L2e, bis 270 kg), leichte
– vierrädrige Kraftfahrzeuge (EU-Klasse L6e, bis 425 kg ), 4KW(L6e, -A) bzw. 6KW (L6e-B)bis 45km/h) - Klasse A1 Krafträder (auch mit Beiwagen), dreirädrige Kraftfahrzeuge (symmetrisch angeordnete Räder)
- Klasse A2: Krafträder (auch mit Beiwagen)
- Klasse A: Krafträder (mehr als 45km/h)
Eingeschlossen
- Klasse A1: AM
- Klasse A2: AM, A1
- Klasse A: AM/A1/A2
Bemerkungen
- Klasse AM
Bis zur Vollendung des 16. lebensjahres nur im Inland - Klasse A2
Nach zwei Jahren Vorbesitz Klasse A1 Aufstieg durch praktische Prüfung - Klasse A
Nach zwei Jahren Vorbesitz Klasse A2 Aufstieg durch praktische Prüfung
Krafträder
AM, A1, A2, A
Klasse C1 und C
C1, C1E, C, CE
Mindestalter
- C1/C1E
18 Jahre - C/CE
– 21 Jahre
– 18 Jahre nach Erwerb Grundqualifikation BKF/ bei Berufsausbildung
Fahrzeugarten
- C1
– Kraftfahrzeuge (nicht Klasse A1, A2, A, D1 und D)
– mehr als 3500 kg bis 7500 kg
– Fahrer UND bis 8 Personen
– auch mit Anhänger bis 750 kg - C1E
– Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug
1. der Klasse C1 mit (Sattel-)Anhänger
– mehr als 750 kg, sofern Kombination max. 12000 kg
2. der Klasse B mit (Sattel-)Anhänger
– mehr als 3500 kg, sofern Kombination max. 12000 kg - C
– Kraftfahrzeuge (nicht Klasse A1, A2, A, D1 und D)
– mehr als 3500 kg
– Fahrer UND 8 Personen
auch mit Anhänger bis 750 kg - CE
– Fahrezugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C
– mit (Sattel-)Anhänger mehr als 750 kg
Eingeschlossen
- C1
siehe B - C1E
BE, D1E wenn D1 vorhanden - C
C1 - CE
C1E, BE, T, DE wenn D vorhanden
Bemerkungen
- Unter 21 Jahren, vor Erwerb der Qualifikationen oder vor Ende der Ausbildung nur Fahrten im Inland und im Rahmen der Berufsausbildung
Mindestalter
- D1/D1E
21 Jahre, 18 Jahre bei Berufsausbildung - D/DE
– 24 Jahre
– 23 Jahre, nach Erwerb Beschleunigte Grundqualifikationen BKF
– 21 Jahre, nach Erwerb Grundqualifikation BKF, Beschleunigte Grundqualifikationen BKF (Linineverkehr bis 50km)
– 20 Jahre bei Berufsausbildung
– 18 Jahre bei Berufsausbildung (Linienverkehr bis 50 km oder Fahrten ohne Fahrgäste
Fahrzeugarten
- D1
– Kraftfahrzeuge (nicht Klasse A1, A2, A) Fahrer UND bis 16 Personen, bis 8m Gesamtlänge
– auch mit Anhänger bis 750 kg - D1E
– Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1
– mit Anhänger mehr als 750 kg - D
– Kraftfahrzeuge (nicht Klasse A1, A2, A)
– Fahrer UND mehr als 8 Personen
– mehr als 8m Gesamtlänge
– auch mit Anhänger bis 750 kg - DE
– Fahrzeugkombination aus einem Zugafhrzeug der Klasse D
– mit Anhänger mehr als 750 kg
Eingeschlossen
- D1
siehe B - D1E
BE - D
D1 - DE
D1E/BE
Bemerkungen
- D1/D1E
Unter 21 Jahren oder vor Ende der Ausbildung nur Fahrten im Inlad und im Rahmen der Berufsausbildung - D/DE
Unter 24 Jahren, vor Erwerb der qualifikation oder vor Ende der Ausbildung nur Fahrten im Inland und im Rahmen der Berufsausbildung
Klasse D1 und D
D1, D1E, D, DE
Zugmaschinen
L, T
Mindestalter
- L/T
16 Jahre
Fahrzeugarten
- L
– Zugmaschinen, für land- oder forstwirtschaftliche (lof) Zwecke
– bis 40km/h
-mit Anhängern bis 25km/h
– Selbstfahrende Arbeitsmaschienen
– selbstfahrende Futtermischwagen
– Stapler und andere Fahrzeuge, jeweils
– bis 25km/h
– auch mit Anhängern - T
– Zugmaschinen, für land -oder fortswirtschaftliche (lof) Zwecke bestimmt und eigesetzt
– bis 60km/h
– auch mit Anhängern
Eingeschlossen
- T
AM, L
Bemerkungen
Zugmaschinen über 40km/h erst ab 18 Jahren